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Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Grundrechten im deutschen Verfassungsrecht. Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt und basiert auf der Bearbeitung von Fällen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Fälle werden den Studierenden jeweils eine Woche im Voraus zur Verfügung gestellt und anschließend gemeinsam im Unterricht besprochen.
Behandelt werden unter anderem Themen wie die allgemeine Handlungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Religionsfreiheit und das Eigentumsrecht sowie Gleichheitsrechte. Die Lehrveranstaltung beginnt mit einer Einführung in die allgemeinen Lehren der Grundrechte. Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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Výuka proběhne blokově pod vedením hostujícího německého právníka s akademickou praxí (Michale Wilding, DAAD lektor pro německé právo na ELTE univerzitě v Budapešti). Bloková výuka proběhne v termínech
19.3.2026 (18-20) a 20.3.2026 (9-13); 16.4.2026 (18-20) a 17.4.2026 (9-13) Poslední úprava: Kohout David, JUDr., Ph.D. (09.02.2026)
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· Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Ausarbeitung einer Fallstudie. · Bei der Prüfung dürfen sämtliche Rechtsvorschriften verwendet werden. Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Grundlagen des deutschen Rechts 3“ werden folgende Themen behandelt: · Einführung; Funktionen der Grundrechte; Einführung in die Fallbearbeitung · Die Grundrechtsprüfung I: Grundschema und Verhältnismäßigkeitsprüfung · Die Grundrechtsprüfung II: Einführungsfälle · Die besonderen Freiheitsgrundrechte; Fall 1 · Das allgemeine Freiheitsgrundrecht; Fall 2 · Weiterer Fall zu den Freiheitsgrundrechten; Fall 3 · Die Religionsfreiheit und weitere Grundrechte; Fall 4 · Die Berufsfreiheit und weitere Grundrechte; Fall 5 · Die Eigentumsfreiheit und weitere Grundrechte; Fall 6 · Übungsfall · Wiederholungsstunde Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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Pflichtliteratur:
Weitere Literatur:
Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung verfügen die Studierenden über folgende Kenntnisse und Kompetenzen: · Sie beherrschen die Systematik der Grundrechte im deutschen Verfassungsrecht. · Sie verstehen die Funktionen der Grundrechte im System des Grundgesetzes. · Sie kennen die Methodik der verfassungsrechtlichen Prüfung von Grundrechten. · Sie verstehen die Anwendung von Grundrechten auf konkrete Sachverhalte. · Sie verstehen den verfassungsrechtlichen Schutz der persönlichen Freiheit des Einzelnen. · Sie verstehen den verfassungsrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit. · Sie verstehen die Regelungen zur Religionsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht. · Sie verstehen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sowie dessen Anwendung in der Rechtsprechung. · Sie verstehen die Bedeutung und Anwendung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Beurteilung von Grundrechten und Grundfreiheiten. · Sie analysieren Konflikte zwischen einzelnen Grundrechten in konkreten Fallkonstellationen.
Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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Für die Belegung dieses Kurses wird empfohlen, dass die Studierenden zuvor den Kurs „Juristische Fachsprache Deutsch I“ oder den Kurs „Juristische Fachsprache Deutsch als zweite Fremdsprache 1“ erfolgreich absolviert haben.
Poslední úprava: Šicnerová Barbora, Mgr. (16.09.2026)
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